Förderprogramme


Staatliche Förderungen für Ihr Bauobjekt

Durch die Modernisierung Ihrer eigenen vier Wände erhöhen Sie die Wohnqualität, dies dient dem Werterhalt Ihres Objekts und kann Energiekosten sparen sowie die Umwelt schützen. Dank der staatlichen Förderung kann ein spürbarer Teil der Kosten bei der Steuererklärung oder über eine Förderung geltend gemacht werden.


Förderung für Energieeffizientes Sanieren

1. Energetische Sanierung
Wer die energetische Sanierung oder den Bau eines energieeffizienten Eigenheims beabsichtigt, hat für gewöhnlich Interesse daran, dass die Ausgaben dafür nicht überströmen. Um die Kosten zu senken, kann eine staatliche Förderung für energetische Sanierungen oder energieeffiziente Neubauten in Anspruch genommen werden, da sie aktiv zur Energieeinsparung beitragen. Hierbei will der Staat unterstützen und stellt spezielle Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen zur Verfügung, von denen jeder Bundesbürger profitieren kann.


Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

2. Steuererklärung
Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es also 1.200 Euro bei der Steuererklärung zurück (Quelle: § 35 a EStG). Der Lohnanteil muss auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sein, da Materialkosten bei der Steuererklärung nicht anerkannt werden. Hierbei ist ebenfalls zu beachten, dass Barzahlungen von der Steuer nicht abgesetzt werden können, da diese per Banküberweisung beglichen werden müssen. Absetzbar sind Kosten für Wiederherstellung, Renovierung und Verschönerung.

Beispiele:
• Arbeiten an Innen- und Außenwänden
• Dach
• Fassade
• Reparatur und Austausch von Fenstern
• Türen und Wartungen